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Art.Nr.: BIG-2214
Größe:
Auslaufartikel
Achtung, da es sich bei diesem Artikel um einen Auslaufartikel handelt, kann maximal 24 Paar geliefert werden.
Nitril (blau),ungepudert, AQL 1.5, texturierte Fingerspitzen, Rollrand, links und rechts passend, geprüft für den Einsatz mit Lebensmitteln nach Verordnung (EG) 1935/2004
- Materialstärke: ca. 0,10 mm
Eigenschaften
- Gutes Fingerspitzen- und Tastgefühl
- guter Tragekomfort
- gute Reißfestigkeit
- zertifiziert für den Umgang mit Lebensmitteln
Aufgrund der geringen Materialstärke bieten die Handschuhe ein gutes Fingerspitzen- und Tastgefühl und sind daher angenehm zu tragen. Sie bieten einen niedrigen AQL-Wert und dem Träger damit eine hohe Sicherheit. Zudem sind sie zertifiziert für den Umgang mit Lebensmitteln.
EN 374-1:2016/Typ C
Chemikalien |
Durchbruchzeit (Min.) |
Klasse |
40% Natriumhydroxid (K) |
-10,1% |
6 |
25% Ammoniakwasser (O) |
60,8% |
1 |
37% Formaldehyd (T) |
45,4% |
6 |
EN 374-5:2016
Widerstand gegen Bakterien und Pilze |
bestanden |
Widerstand gegen Viren |
bestanden |
EGV 1935:2004 - Verordnung über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen und zur Aufhebung der Richtlinien 80/590/EWG und 89/109/EWG, Amtsblatt der Europäischen Union L338/4 vom 13.11.2004 (und deren Änderungen)
Normen
- PSA-Kat. III - umfasst Risiken, die zu schwerwiegenden Folgen wie Tod oder irreversiblen Gesundheitsschäden führen können, nach PSAVerordnung (EU) 2016/425, Anhang I (Fundstelle im Amtsblatt der Europäischen Union)
- EN 420:2003+A1:2009 - Schutzhandschuhe - Allgemeine Anforderungen
- EN ISO 374-1:2016 - Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien (Teil 1:
Terminologie und Leistungsanforderungen für chemische Risiken)
- EN ISO 374-5:2016 - Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und
Mikroorganismen (Teil 5: Terminologie und Leistungsanforderungen für Risiken durch
Mikroorganismen)
- EN 374-4:2013 - Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen (Teil 4:
Bestimmung des Widerstandes gegen Degradation durch Chemikalien)
- EGV 1935/2004 - Verordnung über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind,
mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen und zur Aufhebung der Richtlinien 80/590/EWG
und 89/109/EWG, Amtsblatt der Europäischen Union L338/4 vom 13.11.2004 (und deren
Änderungen)
- Medizinprodukt Klasse 1 - umfasst Produkte die nicht steril sind oder keine Messfunktion haben (geringes Risiko)
- EN 455 - Medizinische Handschuhe zum einmaligen Gebrauch