Einsatzgebiete
Einsetzbar für allgemeine Arbeiten mit mittleren Risiken und beim Umgang mit Lebensmitteln und Flüssigkeiten, z.B. Handwerk, Baugewerbe, Verpackungsindustrie, Logistik, Lebensmittelindustrie, Fischindustrie, Agrarwirtschaft, Facility Management
Piktogramme
Abriebfestigkeit |
1 |
Schnittfestigkeit |
0 |
Weiterreißfestigkeit |
1 |
Durchstichfestigkeit |
0 |
Widerstand gegen Schnitte nach EN ISO 13997 |
x (nicht durchgeführt) |
Widerstand gegen Stoß nach EN 13594:2015 |
x (nicht durchgeführt) |
Sie entsprechen den Bestimmungen der:
- Verordung (EG) Nr. 1935:2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen und zur Aufhebung der Richtlinien 80/590/EWG und 89/109/EWG, Amtsblatt der Europäischen Union L 388/4 vom 13.11.2004, geändert durch Anh. Nr. 5.17 der Verordnung (EG) Nr. 596/2009 vom 18. Juni 2009, Amtsblatt der Europäischen Union L 188 vom 18.07.2009, Artikel 3.
Und erfüllen die Anforderungen der:
- Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission vom 14. Januar 2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, Amtsblatt der Europäischen Union L 12/1 vom 15.01.2011, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2018/213 der Kommission vom 12. Februar 2018, Amtsblatt der Europäischen Union L 41/6 vom 14.02.2018.
Die Einweghandschuhe können daher unbedenklich in der Lebensmittelindustrie bei der Zubereitung und Behandlung von Lebensmitteln verwendet werden. Sie dürfen dabei kurzzeitig mit ihren unbedruckten Flächen in direkten Kontakt mit trockenen, wässrigen, sauren und alkoholhaltigen Lebensmitteln sowie Milcherzeugnissen stehen. Das zulässige Verhältnis von Handschuhoberfläche zur Lebensmittelmenge liegt dabei 8,4 dm² pro 5 kg Lebensmittel. Die technische Eignung der Produkte ist zu gewährleisten. Dies umfasst ebenfalls eine mögliche sensorische Beeinflussung des Lebensmittels.